Stand 21.03.2022
Abstands- und Hygieneregeln
entsprechend der gültigen Corona Schutzverordnung NRW
Liebe Tänzerinnen und Tänzer, liebe Eltern,
die nachfolgenden Regeln dienen – neben den bekannten Schutzmaßnahmen (1,5 Meter Abstand, regelmäßiges Händewaschen, Niesen in ein Taschentuch oder die Armbeuge, allg. Hygienestandards) – der Eindämmung der Pandemie und damit dem Schutz unserer Gesundheit.
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Für Besucher*innen und Begleitpersonen der folgenden Altersstufen gilt:
2 – 5 Jahre: keine Testpflicht, keine Maskenpflicht
6 – 17 Jahre: keine Testpflicht, Maskenpflicht im gesamten Haus bis zum Beginn des Unterrichts
ab 18 Jahre: Nachweis von 3G (geimpft, genesen, getestet) sowie der Maskenpflicht im gesamten Haus bis zum Beginn des Unterrichts
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Falls ihr euch krank fühlt oder den Verdacht habt, euch mit einem Virus infiziert zu haben, kommt bitte nicht vor einer ärztlichen Freigabe in unsere Tanzschule.
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Vor und in der Schule gilt bis zum Unterrichtsbeginn Maskenpflicht (Medizinische Masken) und ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen.
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Bitte kommt deshalb so weit wie möglich fertig umgezogen und haltet euch vor und nach dem Unterricht so kurz wie möglich in der Schule auf.
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Die Umkleiden sind geöffnet, um dort kurz Schuhe und Jacken abzulegen.
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Beim Betreten und Verlassen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Aus Umweltschutzgründen bitten wir ein eigenes Handtuch mitzubringen!
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Die Unterrichtseinheiten werden verkürzt, damit genug Zeit zum Reinigen der Stangen und des Bodens sowie zum Lüften bleibt und beim Kurswechsel keine Begegnungen mit der folgenden Gruppe stattfinden. Sofern möglich, nutzen wir dafür unsere Pausen, oder beginnen / enden etwas früher bzw. später. Bitten aber um Verständnis, dass das nicht in jeder Stunde möglich ist!
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Ballettstangen werden nach jeder Unterrichtseinheit gereinigt. Der Ballettsaal wird während des Unterrichts nach jeder Unterrichtseinheit gut gelüftet.
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Boden und Toiletten werden in angemessenen Abständen gereinigt.